Barrierefreiheitserklärung (Stand 24.06.2025)
Für Tellja ist wichtig, dass alle Menschen unsere Angebote und Leistungen einfach nutzen können. Hier informieren wir Sie über die Barrierefreiheit unserer Angebote und Leistungen.
Welche Leistungen von Tellja können Sie nutzen?
Tellja bietet verschiedene Programme an, an denen Verbraucher, die mindestens 18 Jahre alt sind, teilnehmen und für die Empfehlung oder den Kauf bestimmter Produkte oder Leistungen eine Prämie erhalten können. Eine Prämie erhält ein Teilnehmer dann, wenn die von Tellja festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Für die Teilnahme an den Tellja-Programmen müssen Sie Tellja keine Vergütung zahlen. Wir bieten folgende Programme an, für die jeweils unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, die Sie auf der Tellja Webseite abrufen können.
Freunde werben und Prämien erhalten:
Tellja betreibt ein digitales Freunde-werben-Freunde-Programm, an dem Sie über das Internet teilnehmen können.
Das Programm funktioniert so: Teilnehmer können von Tellja eine Prämie erhalten, wenn sie ihren Freunden oder Bekannten den Kauf eines Produkts oder einer Leistung empfehlen und der Freund oder Bekannte das empfohlene Produkt oder die empfohlene Leistung erwirbt.
Ein solches Produkt kann zum Beispiel ein Handyvertrag sein, den der Freund oder Bekannte aufgrund Ihrer Empfehlung mit einem an dem Programm teilnehmenden Mobilfunkanbieter abschließt.) Welche Produkte und Leistungen an dem Programm teilnehmen, erfahren Sie auf der Webseite von Tellja oder den Webseiten der an dem Programm teilnehmenden Anbieter von Produkten oder Leistungen.
Erwirbt der Freund oder Bekannte das von Ihnen empfohlene Produkt oder die von Ihnen empfohlene Leistung, können Sie von Tellja die vorgesehene Prämie erhalten.
Um eine Empfehlung abzugeben, fordern Sie über die Webseite des jeweiligen Anbieters des Produkts oder der Leistung einen Empfehlungslink von Tellja an. Den Empfehlungslink geben Sie an Ihren Freund oder Bekannten weiter. Der Freund oder Bekannte muss dann den Empfehlungslink nutzen, um das Produkt oder die Leistung bei dem jeweiligen Anbieter zu erwerben. Ist der Erwerb erfolgreich, teilt der Anbieter dies Tellja mit und Tellja leistet Ihnen die vorgesehene Prämie. Dafür müssen Sie sich im Online-Portal von Tellja registrieren und für die Überweisung von Geldprämien Ihre Kontodaten angeben. Für die Übersendung von Sachprämien müssen Sie Ihre Adresse im Online-Portal angeben. Weitere Einzelheiten zur Vorgehensweise können Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Beschreibungen auf der jeweiligen Webseite von Tellja und den teilnehmenden Anbietern entnehmen.
Produkte oder Leistungen erwerben und eine Prämie erhalten („Tellja Cashback“)
Tellja betreibt ein digitales Cashback-Programm, bei dem Sie über das Internet an Cashback-Aktionen teilnehmen können.
Das Cashback-Programm funktioniert so: Teilnehmer können von Tellja eine Prämie erhalten, wenn sie erfolgreich an einer von Tellja durchgeführten Cashback-Aktion teilnehmen. Bei einer Cashback-Aktion bietet Tellja dem Teilnehmer die Zahlung einer Geldprämie an, wenn der Teilnehmer ein an der Cashback-Aktion teilnehmendes Produkt oder eine teilnehmende Leistung über die Webseite des jeweiligen Anbieters erwirbt. Die Geldprämie heißt Cashback.
Ein solches Produkt kann zum Beispiel ein Handyvertrag sein, den Sie im Rahmen einer Cashback-Aktion mit einem an dem Programm teilnehmenden Mobilfunkanbieter abschließen. Für welche Produkte und Leistungen Tellja Cashback-Aktionen durchführt, erfahren Sie auf der Webseite von Tellja oder der jeweiligen Webseite der an dem Programm teilnehmenden Anbieter von Produkten oder Leistungen.
Um ein Cashback erhalten zu können, müssen Sie sich online bei Tellja für die Teilnahme an der Cashback-Aktion registrieren. Ist der Erwerb erfolgreich, teilt der Anbieter des Produkts oder der Leistung dies Tellja mit und Tellja überweist Ihnen den vorgesehene Cashback aus. Dafür müssen Sie sich im Online-Portal von Tellja registrieren und für die Überweisung des Cashbacks Ihre Kontodaten angeben. Weitere Einzelheiten zur Vorgehensweise können Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Beschreibungen auf der jeweiligen Webseite von Tellja und den teilnehmenden Anbietern entnehmen.
Wer ist Anbieter der Leistungen?
Anbieter der oben beschriebenen Leistungen ist
Tellja GmbH
Solmsstr. 12
60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 8700 429-0
Welche rechtlichen Anforderungen bestehen an die Barrierefreiheit der Leistungen von Tellja und wie erfüllt Tellja diese Anforderungen?
Tellja ist verpflichtet, die von Tellja angebotenen Leistungen barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich so auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen, wie für Menschen ohne Behinderungen. Die rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit der Leistungen von Tellja ergeben sich aus folgenden rechtlichen Regelungen:
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (abgekürzt: BFSG), insbesondere aus § 14 in Verbindung mit § 3 BFSG
Rechtsverordnung zum BFSG (abgekürzt: BFSGV), insbesondere aus §§ 3, 12, 13, 19 BFSGV.
Wir haben folgende Maßnahmen zur Barrierefreiheit unserer Leistungen umgesetzt:
Wir haben diese Webseite und unsere oben beschriebenen Leistungen in Übereinstimmung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 angepasst, um sie für alle Menschen zugänglich zu machen.
Die Inhalte der Webseite und unseres Leistungsangebots haben wir insbesondere durch folgende Maßnahmen für die Nutzung mit Screenreadern und Tastatur angepasst:
- Wir haben auf gut verständliche Sprache geachtet.
- Wir haben klare Kopfzeilenstrukturen und eindeutige Überschriften eingefügt.
- Wir haben Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte bereitgestellt, zum Beispiel Bilder.
- Fehlermeldungen wurden barrierefrei umgesetzt.
- Inhalte können Sie leicht vergrößern oder verkleinern.
- Die Schriftgröße und Schriftart können Sie anpassen.
- Die Farbkombinationen haben wir angepasst, damit diese den erforderlichen Farbkontrast haben.
- Wir haben benutzerfreundliche Anmeldemethoden bereitgestellt, die eine Anmeldung vereinfachen.
- E-Mails aus unserem System können im Webbrowser gelesen werden.
Überwachung der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Die Bundesländer richten derzeit eine Behörde ein, die die Einhaltung der Barrierefreiheit durch Dienstleister wie Tellja überwacht.
Diese Behörde heißt Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Die Behörde befindet sich in Magdeburg im Bundesland Sachsen-Anhalt.
Wenn Sie Fragen zur Barrierefreiheit haben oder feststellen, dass Dienstleistungen, Webseiten oder Apps nicht barrierefrei sind, können Sie sich an die Behörde wenden. Die Adresse lautet wie folgt:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
Die E-Mail-Adresse lautet: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de